Absenz und Dispensationswesen
Regelung Jokertage, Absenzen bis zu vier Halbtagen und Absenzen von mehr als vier Halbtage
Geändertes Absenzen- und Dispensationswesen
Der Kanton Solothurn hat das Absenzen- und Dispensationswesen vereinfacht und angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab 1. August 2012.
- Jokertage: Neu haben die Eltern die Möglichkeit ihre Kinder ohne Angabe von Gründen für zwei Tage aus der Schule zu nehmen. (Jokertage). Damit will man den Eltern die Gelegenheit geben, kurzfristig mit den Kindern etwas zu unternehmen. Jokertage dürfen auch vor oder nach den Ferien eingesetzt werden. Die beiden Jokertage dürfen jedoch jeweils nur für einen ganzen Tag eingezogen werden und dürfen nicht auf Halbtage aufgesplittet werden. (Bsp. fehlt ein Schüler an einem Mittwoch, so gilt dies als Bezug eines ganzen Jokertages).
Die kommunale Aufsichtsbehörde hat festgelegt, dass an bestimmten Schulanlässen (Projekttage, Schulreisen, Lager, Sporttage und kantonal vorgeschriebene Prüfungen) keine Jokertage bezogen werden können. Zudem muss der Bezug von Jokertagen mindestens 2 Tage im Voraus bei der zuständigen Klassenlehrperson schriftlich gemeldet werden.
- Dispensationen bei voraussehbarer Absenz: Die Eltern ersuchen für eine voraussehbare Absenz rechtzeitig um Dispensation. Das Gesuch geht im Voraus an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung. Bei solchen voraussehbaren und begründeten Schulversäumnissen müssen die Eltern der Klassenlehrperson spätestens zwei Wochen vorher ein schriftliches Dispensationsgesuch einreichen. Die Bewilligung der 1-4 aufeinander folgenden Halbtage liegt in der Kompetenz der Lehrperson.
Damit ein Gesuch um Dispensation bewilligt werden kann, muss ein wesentlicher Grund vorliegen. Als Gründe gelten einmalige, besondere und nicht wiederkehrende Situationen und Anlässe (z.B. Hochzeit, hohe Feiertage religiöser oder konfessioneller Art, aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen oder sportlichen Anlässen, etc.). Der Entscheid, ob ein wesentlicher Grund vorliegt oder nicht, steht im Ermessen der Lehrperson resp. der Schulleitung.
Für Dispensationsgesuche von mehr als 4 Halbtagen oder einzelnen Fächern ist die Schulleitung zuständig. Gesuche müssen schriftlich mit Begründung mindestens sechs Wochen (!) vorher bei der Schulleitung eingereicht werden.
Hier finden Sie das Gesuch für Absenzen und Dispensationen: